Gleichberechtigter Zugang zu Informationen – Medienstaatsvertrag nachbessern!

18. Februar 2020

Die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen von Bund und Ländern fordern, die Verpflichtungen zur Barrierefreiheit des vorliegenden Medienstaatsvertrags nachzubessern.

Im Januar 2020 gaben die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern eine Erklärung heraus, die Sendungen mit Untertiteln, Videos mit Bildbeschreibung (Audiodeskription), Notfallinformationen mit Gebärdensprachübersetzung oder barrierefrei nutzbare Streamingdienste fordert. Damit solle Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigter Zugang zu Information und Kultur in den unterschiedlichen Medien ermöglicht werden. Trotz einiger Verbesserungen in den vergangenen Jahren gäbe es weiterhin erhebliche Lücken bei den barrierefreien Angeboten der Rundfunk- und Medienanbieter; besonders bei privaten Anbietern bestehe ein eklatanter Handlungsbedarf für barrierefreie Medienangebote.

Hier zum Download der Gemeinsamen Erklärung »Gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglichen – Regelungen zur Barrierefreiheit des Medienstaatsvertrags
nachbessern«