24. März 2021
Heute steht der Beschluss zu einem Gesetzentwurf für ein Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf der Tagesordnung der Bundesminister*innen. Das Gesetz, das anschließend in den Bundestag zur Beratung und zur Beschlussfassung eingebracht wird, soll die Umsetzung des European Accessibility Act EAA – eine EU-Richtlinie – in deutsches Recht bewirken.
Erstmals sollen für Deutschland und Europa die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen auch für die Privatwirtschaft festgeschrieben werden. Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Verbände fordern, dass digitale Barrierefreiheit und ein barrierefreies bauliches Umfeld gleichermaßen zu berücksichtigen seien.
Noch bis 22. Juni 2021 hat die Bundesrepublik Deutschland Zeit, die EU-Richtlinie in deutsches Recht zu überführen. Der Sozialverband Deutschland SoVD informiert ausführlich über den Gesetzentwurf und die Forderungen der Verbände.
https://barrierefreiheitsgesetz.org/