Verständlichkeit nach BITV und BFSG

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Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) verpflichtet öffentliche Stellen des Bundes, ihre Websites, mobilen Anwendungen und elektronischen Verwaltungsverfahren barrierefrei zu gestalten. Durch die Verordnung wird die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt. Für Angebote der Länder gelten entsprechend eigene Bestimmungen. Die BITV basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Neben technischen Anforderungen wie Tastaturbedienbarkeit, Kontrasten oder Textalternativen für Bilder betont die BITV die Verständlichkeit von Inhalten.

Hierzu gehören auch Erläuterungen in Leichter Sprache (§ 4):

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten
  • Hinweise zur Navigation
  • Erläuterung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Hinweise auf weitere Leichte-Sprache-Informationen des Angebots

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) weitet die Anforderungen auf die Privatwirtschaft aus. Seit Juni 2025 sind viele Unternehmen – etwa Betreiber von Online-Shops, Banken oder Telekommunikationsanbieter – zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Produkte und Dienstleistungen verpflichtet. Laut der der zugehörigen Verordnung müssen u. a. Informationen zur Nutzung und Funktionsweise in verständlicher Weise dargestellt werden, beispielsweise Gebrauchsanleitungen.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Anforderungen. Anhand der jeweiligen Website oder App erstellen wir Erläuterungen in Leichter Sprache gemäß BITV und prüfen die Verständlichkeit der Texte mit 3–5 Personen aus der Zielgruppe. Diese Leistung bieten wir ab 750 Euro zzgl. MwSt. an.
Auch für private Unternehmen, Verbände und Organisationen bereiten wir Informationen leicht verständlich und zielgruppengerecht auf. Wir stimmen die Texte mit Ihnen ab und beraten Sie zur barrierefreien Gestaltung. Mehr erfahren Sie unter Leichte Sprache | Einfache Sprache.