BITV 2.0 – Barrierefreiheit mit Leichter Sprache

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Informations- und Kommunikationstechnik soll barrierefrei gestaltet sein, damit sie auch von Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe genutzt werden kann. Das ist in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) geregelt.

Grundlage dafür ist das Behindertengleichstellungsgesetz (§ 12).  Die Verordnung gilt insbesondere für Behörden und Einrichtungen des Bundes, der Länder, Städte und Gemeinden in Deutschland. Ab dem 23. Juni 2021 müssen sowohl neue als auch bestehende Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei sein.

Neben den Standards zur technischen Barrierefreiheit fordert die BITV 2.0 auch bestimmte Erläuterungen in Leichter Sprache (§ 4):

  • Informationen zu den wesentlichen Inhalten
  • Hinweise zur Navigation
  • Erläuterung der Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Hinweise auf weitere Leichte-Sprache-Informationen des Angebots

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung dieser Erläuterungen in Leichter Sprache. Anhand der jeweiligen Website oder App erstellen wir die erforderlichen Texte, stimmen diese mit Ihnen ab, beraten Sie zur barrierefreien Einbindung und prüfen die Verständlichkeit der Inhalte anschließend im Echtsystem mit 3–5 Personen aus der Zielgruppe. Diese Leistung bieten wir zum Paketpreis ab 700 Euro zzgl. MwSt. an.